Die Harmlosen bleiben
hängen
Schlechte Noten für die
Rasterfahndung bei der Suche nach versteckten Terroristen
Zwölf Studenten und ein
Professor der Fachhochschule Ulm machten die Probe aufs Exempel:
Welche Erfolgsaussichten hat eine Rasterfahndung, um zum Beispiel
einen Schläfer zu finden, einen getarnten Terroristen? Die Antwort
war ernüchternd: so gut wie keine.
WILLI BÖHMER
Seit dem Anschlag auf
das World Trade Center in New York achten Ermittler ganz besonders
auf Studenten. Das gilt auch für Baden-Württemberg, wo das Landeskriminalamt
auf gespeicherte Daten zugreift. Die Uni Ulm überprüft die eingeschriebenen
Studenten nach vorgegebenem Muster und gibt die Ergebnisse weiter.
Ein Abgleich mit Daten aus Rathäusern und Behörden soll Verdächtige
herausfiltern.
Fachhochschule Ulm. An
der großen Tafel im Hörsaal A103 hängen viele Zettel. Davor diskutieren
Professor Gerhard Kongehl und ein Dutzend Studenten. Ihr Thema:
Rasterfahndung als Mittel zur Terroristenjagd und Probleme mit dem
Datenschutz. Rechtfertigt das Ergebnis, dass viele Leute regelrecht
durchleuchtet werden - von der Hochschule bis zur Krankenkasse?
Auf die Anschläge reagiert
Kongehl ist Professor
für Datenschutz, Datensicherheit und Technologiefolgenabschätzung
an der Fachhochschule und Bundesvorsitzender des Berufsverbandes
der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD). Die Studenten absolvieren
ein zwei Semester dauerndes Seminar zum betrieblichen Datenschutz.
Die Ulmer FH war bundesweit eine der ersten, die eine solche Ausbildung
für Studenten der Informatik, der Wirtschaftsinformatik und der
medizinischen Dokumentation anbot. Nach dem Anschlag auf das World
Trade Center in New York warfen Professor und Studenten den normalen
Studienplan über den Haufen und stellten sich eine neue Aufgabe:
Was bringt die Rasterfahndung wirklich?
In einem ersten Arbeitsschritt
sammeln die Studenten aus Zeitungen Eigenschaften, die islamischen
Extremisten zugeschrieben werden. Sie werden nach Gruppen geordnet
und auf Zetteln angepinnt. ¸¸Keine Asylanten'' steht da, auch ¸¸Fasten'',
¸¸Religion Moslem'', ¸¸Beschnitten'', ¸¸kein Tattoo'', ¸¸keine Finanzprobleme''.
In Phase zwei erkundigen
sie sich, welche Daten über sie persönlich gespeichert sind. Eine
mühselige und viele Wochen dauernde Arbeit. Laut Datenschutzgesetz
müssen sie Auskunft über ihre persönlichen Daten erhalten. Jeder
nimmt sich eine andere Einrichtung vor. Die Ergebnisse sind höchst
unterschiedlich.
Annette will von D 2
Mannesmann und der Bertelsmann AG wissen, was über sie im Computer
steht. Sie stößt auf grenzenloses Unverständnis. ¸¸Die wussten gar
nichts vom Auskunftsrecht.'' D 2 war nicht bereit, Auskünfte zu
erteilen. Annette hat deshalb Beschwerde beim Bundesdatenschutzbeauftragten
eingereicht.
Sven und Otto bekommen
von den Einwohnermeldeämtern in Ulm und Neu-Ulm nach anfänglichem
Misstrauen Auskunft. Misstrauen erntet auch Angela, als sie beim
Amt für Ausbildungsförderung nachfragt, das für das Bafög zuständig
ist. Erst nach wochenlangem Tauziehen wird Akteneinsicht angeboten.
Die schriftliche Mitteilung, wie im Datenschutzgesetz vorgesehen,
bleibt aus. Werner erhält von der Allianz die ¸¸Standarddaten''
problemlos, genauso wie Steffi von der gesetzlichen Krankenversicherung
- allerdings mit vielen unlesbaren Kürzeln in der Auflistung, die
nicht übersetzt waren. Der Internet-Provider Web.de bereitet zuerst
Probleme: Birgit wird vertröstet, dann auf eine teure Hotline verwiesen.
Erst nach Protest folgt die Bitte um schriftliche Anfrage, die bis
jetzt seit fünf Wochen unbeantwortet ist. Und die Kredit-Schutzgemeinschaft
Schufa, die Daten von Bankkunden sammelt, schickt die Auskunft nur
gegen 15 Mark Gebühr. ¸¸Datenschutz ist in Deutschland eben immer
noch ein absolut unterentwickeltes Gebiet'', sagt Kongehl.
Kritik an Aktionismus
Die Studenten spielen
dann in einem dritten Schritt Landeskriminalamt und vergleichen
die persönlichen Daten mit den anfangs gesammelten Terroristen-Merkmalen.
Das Ergebnis fällt mehr als mager aus, bewertet Kongehl den Test.
Wirklich interessante Hinweise auf Terroristen steckten nicht in
den Dateien, die mit der Rasterfahndung durchforstet werden. Kongehls
Fazit: ¸¸Wir kriegen mit der Rasterfahndung viele harmlose Normalbürger
und nicht die Terroristen. Alles blinder Aktionismus der Politik.''
Die zum Teil massiven Eingriffe in den Datenschutz seien bei der
Rasterfahndung nicht zu rechtfertigen.
Neu ist diese Erkenntnis
nicht, erzählt Kongehl seinen Studenten. In Zeiten des Terrors durch
die Rote Armee Fraktion (RAF) hatte Bundeskriminalamtschef Horst
Herold die Rasterfahndung erfunden und lange Zeit eingesetzt. Am
Ende zog der damalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) eine
wenig erfreuliche Bilanz: ¸¸Das hat praktisch nichts gebracht'',
zitiert Kongehl den Liberalen.
Die Universität Ulm hat
inzwischen ihre Studentendatei ein zweites Mal überprüfen müssen,
nach anderen Kriterien, weil beim ersten Durchlauf viel zu viele
¸¸hängen blieben''. In Berlin stoppt das Landgericht die Rasterfahndung:
¸¸Nicht die bloße Möglichkeit, dass es zu terroristischen Handlungen
kommen könnte, sondern nur eine Gefahr, die zu sofortigem Einschreiten
nötigt, um konkret drohende Schäden zu vermeiden'', könne eine Rasterfahndung
rechtfertigen, heißt es in der Begründung der Richter. Die erhobenen
Daten müssen gelöscht werden.
In Baden-Württemberg
und beim Bundeskriminalamt wird das anders gesehen. Eine Sonderkommission
¸¸Magister'' des Landeskriminalamtes arbeitet noch an der Datenüberprüfung.
¸¸Erste Ergebnisse der Rasterfahndung, die im Land bald abgeschlossen
sein wird..., bringen uns Erkenntnisse über islamistische Führungsfiguren,
ihre Helfer und die Strukturen, die aufgebaut worden sind'', heißt
es in einer Stellungnahme des Innenministeriums. Auch die technischen
Vorbereitungen für einen bundesweiten Abgleich liefen weiter.